Home

Symbolische Darstellung der Finanzierung einer Haushaltshilfe

Finanz-/Informationsseite

Haushaltshilfe mit finanzieller Unterstützung: So geht’s!

Die Sorge vor den Kosten hält viele Menschen davon ab, sich die dringend benötigte Unterstützung im Haushalt zu suchen. Doch wussten Sie, dass Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine erhebliche finanzielle Hilfe zusteht? Die Alltagsfeen sind nicht nur Ihr Partner für einen sauberen Haushalt und mehr Lebensqualität, sondern auch Ihr Experte für die Finanzierungsmöglichkeiten. Als zertifizierter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind wir berechtigt, unsere Leistungen direkt mit den Pflegekassen abzurechnen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie professionelle Hilfe erhalten können, ohne Ihr Budget übermäßig zu belasten.

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Ihr Schlüssel zur Finanzierung

Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, steht ein sogenannter Entlastungsbetrag zu.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt 125 Euro pro Monat und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Dieses Geld ist speziell für qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung im Alltag vorgesehen – genau das, was die Alltagsfeen anbieten.

Wie kann der Betrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl unserer Dienstleistungen verwendet werden:

  • Haushaltshilfe:Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Fensterputzen.
  • Alltagshilfe:Einkaufsservice, Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Betreuung und Begleitung:Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen.

Wichtig: Der Betrag verfällt nicht am Monatsende! Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.

Unser Service: Transparent und unkompliziert

Wir wissen, dass der Umgang mit Anträgen und Kassen bürokratisch und kompliziert sein kann. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich.

Zertifizierte Qualität, der die Kassen vertrauen

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten nur für anerkannte und zertifizierte Anbieter. Die Alltagsfeen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen in Nordrhein-Westfalen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass unsere Leistungen erstattungsfähig sind und höchsten Qualitätsstandards entsprechen.

Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Der größte Vorteil für Sie: Sie müssen nicht in Vorkasse treten! Nach einer einfachen Abtretungserklärung können wir unsere erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen. Sie erhalten von uns lediglich eine Kopie der Rechnung zur Kontrolle. Der Verwaltungsaufwand für Sie wird auf ein Minimum reduziert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kostenübernahme

  1. Pflegegrad prüfen:Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1-5) vorliegt. Falls nicht, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung.
  2. Unverbindlich beraten lassen:Kontaktieren Sie uns. Wir erklären Ihnen in einem kostenlosen Gespräch genau, welche Leistungen über den Entlastungsbetrag abgedeckt sind.
  3. Abtretungserklärung ausfüllen:Wir stellen Ihnen das notwendige Formular zur Verfügung, mit dem Sie uns erlauben, direkt mit der Kasse abzurechnen.
  4. Hilfe genießen, ohne sich um die Kosten zu sorgen:Wir kümmern uns um alles Weitere, während Sie die gewonnene Entlastung und Lebensqualität genießen.

Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung

Auch ohne Pflegegrad kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen, zum Beispiel während einer Risikoschwangerschaft oder nach einer schweren Operation. In diesen Fällen stellt Ihr Arzt eine Verordnung aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Auch hier beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Finanzielle Hürden sollten kein Hindernis für ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben sein.